Der Mietspiegel

Die gesamte Wohnanlage fällt bezüglich des Baujahrs in eine gemeinsame Kategorie, nämlich die für Baujahre zwischen 1949 und 1981. Weiterhin ist eine gute Lage und eine gute Ausstattung zu unterstellen. Hierzu der Mietspiegel:

Lage

mittlere Lage:
Der Großteil der Leverkusener Mietwohnungen liegt in normaler mittlerer Lage ohne besondere Vor- und Nachteile. In den alten Ortskernen überwiegt die geschlossene Bauweise mit relativ geringen Freiflächen und die Durchmischung mit Läden und Gewerbenutzung. In den Stadtrandgebieten herrschen aufgelockerter Geschossbau, Kleinsiedlungsgebiete oder kleinstrukturierte Einfamilienhausgebiete vor.

einfache Lage:
Das sind Lagen, bei denen die Nachteile gegenüber der mittleren Wohnlage überwiegen (z. B. geschlossene, stark verdichtete Bauweise, nicht durchgrünte, ungepflegte Wohngebiete in benachbarter Lage zu Industrie-, störenden Gewerbebetrieben und lärmausstrahlenden Verkehrsanlagen, wie BAB, Eisenbahnen, stark befahrene Durchgangsstraßen u. ä.).

gute Lage:
Das sind Lagen, die auf Grund besonderer Vorteile aus den übrigen hervorragen (z. B. großzügiger Grundstückszuschnitt, aufwändige Wohnformen, gepflegtes Straßen- , bild und eine ruhige, verkehrsgünstige Lage oder auch räumliche AbgeIegenheit mit dem Vorteil der ruhigen Grünlage).

Ausstattung

Hinsichtlich der Ausstattung einer Wohnung wird zwischen einer "einfachen", einer "mittleren" und einer "guten" Ausstattung unterschieden.

Für die Einordnung einer Wohnung in eine der drei Ausstattungsklassen sind zwei Grundausstattungsmerkmale und bis zu sieben Sonderausstattungsmerkmale maßgebend. Grundausstattungsmerkmale sind:

a) Bad (Wanne oder Dusche) und WC in der Wohnung                     
in allen Wohnungen vorhanden
b) Zentralheizung                                                              
in allen Wohnungen vorhanden                                            
Sonderausstattungsmerkmale sind:

a)  Isolierverglasung (nur für Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden)
in allen Wohnungen vorhanden
b)  Wärmedämmung (komplett) von Fassade oder Dach
     (nur für Wohnungen, die vor 1982 errichtet wurden)
c) Balkon oder Terrasse oder Loggia oder Garten 
in allen Wohnungen vorhanden
d) Fußbodenbelege aus Parkett oder Keramik oder Naturstein            teilweise Laminatböden
e) zweites Bad (nicht notwendigerweise mit WC)            nicht vorhanden        
f)  separates WC (nicht notwendigerweise zusätzlich)            nicht vorhanden
g) Aufzugsanlage.                                                 nicht vorhanden

Für die drei Ausstattungsklassen gilt folgende Zuordnung der Grund- bzw. Sonderausstattungsmerkmale:

einfache Ausstattung:
keines oder nur eins der Grundausstattungsmerkmale vorhanden, 

mittlere Ausstattung:
beide Grundausstattungsmerkmale vorhanden, 

gute Ausstattung:
beide Grundausstattungsmerkmale und mindestens zwei der Sonderausstattungsmerkmale vorhanden.

Dies bedeutet für alle Wohnungen „Gute Ausstattung“, da

·         beide Grundausstattungsmerkmale (Bad/WC und Zentralheizung)sowie

·         zwei Sonderausstattungsmerkmale (Isolierverglasung sowie Balkon/Terrasse/Loggia/Garten)

Sonstige, zusätzliche Ausstattungsmerkmale können berücksichtigt werden. Dabei sind u. a. für bestimmte Ausstattungsmerkmale Zuschläge wie folgt gerechtfertigt:

a) Isolierverglasung (nur für Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden): 0,20 €
b) Fußböden aus Parkett oder Keramik oder Naturstein: 0,10 €
c) separates oder zusätzliches WC: 0,05 €
d) zweites Bad: 0,10 €
e) Aufzugsanlage: 0,10 €
f) Wärmedämmung der Fassaden: 0,30 €
   (nur für Wohnungen, die vor 1982 errichtet wurden)
g) Wärmedämmung des Daches: 0,15 €
    (nur für Wohnungen, die vor 1982 errichtet wurden)
h) Erneuerung (neuzeitlich bzw. gleichwertig) der Sanitäreinrichtungen (einschl. Versorgungs- und Entsorgungsleitungen): 0,20 €              
in einigen Wohnungen schon vorhanden
i) Erneuerung (neuzeitlich) der Elektroanlagen: 0,20 €

Auf Basis des Mietspiegels ergeben sich daher folgende Werte:
 

Größe der Wohnung

unterer Mietpreis pro m²

oberer Mietpreis pro m²

unter 50 m²

5,70 €

7,70 €

von 50 m² bis unter 70 m²

4,60 €

6,60 €

von 70 m² bis unter 90 m²

4,80 €

6,80 €

Über 90 m²

4,40 €

6,40 €

Der Mietspiegel wird aufgestellt von:

 

Wobei die unteren Werte für einfache Ausstattung, die jeweiligen Mittelwerte für mittlere Ausstattung und die oberen Werte für gute Ausstattung anzusetzen sind.

 

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